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Fördern und Fordern bleiben das Fundament unserer sozialen Marktwirtschaft

Grüne Fantasie von einem bedingungslosen Grundeinkommen wurde abgewehrt

Zur Einigung zwischen SPD, Grünen und FDP einerseits sowie CDU und CSU andererseits beim sog. „Bürgergeld“ erklärt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Wir haben mit unserer klaren Position in den Verhandlungen um einen Kompromiss für das sog. Bürgergeld dafür gesorgt, dass die Sozialpolitik in Deutschland auch in Zukunft dem bewährten Prinzip von ‚fördern und fordern‘ folgt. Dies ist in Zeiten von Fachkräftemangel und demographischem Wandel entscheidender denn je. Es muss uns gelingen, so viele Arbeitslose wie möglich zu qualifizieren und in Arbeit zu bringen, denn in Deutschland wird jedes einzelne Paar Hände dringend gebraucht. Die ursprünglichen Pläne von SPD, Grünen und FDP hätten das Gegenteil bewirkt.

Auch in Zukunft wird es ab dem ersten Tag die Möglichkeit von Sanktionen im SGB-II-System geben, wenn Angebote grundlos abgelehnt werden und seitens der Betroffenen nicht mit den Jobcentern kooperiert wird. Dies betrifft zwar nur etwa 3% der Fälle. Aber das Signal einer nahezu gänzlichen Abschaffung von Leistungskürzungen – wie insbesondere von den Grünen gefordert – wäre fatal und würde auch bei den anderen 97% der Fälle für eine andere Herangehensweise an die Arbeitsvermittlung führen. Schließlich wäre dies der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen, das wir ablehnen.

Jeder Arbeitnehmer oder Unternehmer, der mit seinem Einkommen das System finanziert, muss tagtäglich etwas leisten. Insofern wäre es nicht vermittelbar, dass Sozialhilfeempfänger völlig ohne Verbindlichkeit behandelt würden. Es gibt keinen bedingungslosen Wohlstand. Alles, was wir uns in Deutschland leisten können und wollen, muss zuvor erarbeitet werden. Das Leistungsprinzip können und dürfen wir auch im Bereich der Sozialpolitik nicht aushebeln.

Völlig unstrittig war und ist die Erhöhung des Regelsatzes für Leistungsempfänger zum 1.1.2023, um die Härten der Inflation in Deutschland abzufedern.“