Ab sofort einfachere Gewinnung ausländischer Fachkräfte möglich

Zum heutigen Inkrafttreten des im vergangenen Juni im Deutschen Bundestag beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
„Am 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Das ist eine gute Nachricht für unser Land und unsere Wirtschaft. Jeder, der versucht, einen Handwerker zu bekommen oder Pflegepersonal sucht, kennt das Problem: Wir haben in manchen Branchen zu wenig Personal. In vielen Regionen ist der Fachkräftemangel die Wachstumsbremse Nummer Eins. Unternehmen suchen händeringend nach qualifizierten Leuten, die richtig anpacken. Hier setzt ab heute das Fachkräfteeinwanderungsgesetz an, um dessen Ausgestaltung wir als Fraktion gerungen haben: Wir öffnen uns für Fachkräfte aus dem Ausland, die mit einer anerkannten Berufsausbildung zu uns kommen, zum Beispiel in einem Handwerk oder in der Pflege. Gleichzeitig haben wir als Fraktion erfolgreich darauf bestanden, dass es klare Regelungen im Gesetz gibt, die eine Einwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme ausschließen. Noch vor der Einreise müssen Ausländer nachweisen, dass sie finanziell für sich selbst sorgen können. Willkommen sind diejenigen, die unserem Land und unseren Unternehmen helfen, auch in Zukunft erfolgreich zu wirtschaften und unseren Wohlstand zu sichern.“