Das Bürgerunternehmen Siventis Linach war Ziel eines Gesprächs von Thorsten Frei mit Geschäftsführer Benjamin Kienzler und den Mitgesellschaftern, Badenova-Geschäftsführer Michael Klein und Jochen Link (Geschäftsführer und Vorstand KWA Stuttgart) sowie Nadine Abendschein (Siventis). Dabei ging es um die geplanten Windparks bei Linach bei Vöhrenbach und Rappeneck im benachbarten Furtwangen. Frei bedankte sich für das Bürgerengagement und meinte: „Industrie siedelte sich in der Geschichte dort an, wo Energie verfügbar war. Der Schwarzwald ist da das beste Beispiel. Daher sollte es schon unser Interesse sein, wenigstens einen Teil des Bedarfs selbst über die Erneuerbaren zu erzeugen.“
15 Jahre nach Gründung des Unternehmens hat Siventis ein großes Etappenziel erreicht. Nach mehreren Rückschlägen über die Jahre wurden im Juni drei Anlagen vom Landratsamt (BImSch) genehmigt und sollen nun auch gebaut werden. Ohne Hindernisse gehe es aber auch nach der Genehmigung nicht, meinten die Gesprächspartner. Der Süden werde im EEG-Mechanismus benachteiligt. „Wir haben hier höhere Projektkosten durch die anspruchsvolle Topografie und Genehmigungsverfahren und kleinteiligere Projekte“, meinte Benjamin Kienzler. Nachteilig seien auch teurere Infrastrukturmaßnahmen wie Erschließungswege oder Kabeltrasssen, meinte Badenova-Geschäftsführer Michael Klein. Dies mache die Investitionen deutlich unwirtschaftlicher.
Klein warnte angesichts der Nachteile bei Ausschreibungen vor einer Investitionsdelle im Land, wo doch die eigene Stromproduktion politisch vorangetrieben werden sollte. Auch das Interesse der Industrie sei da. Problematisch sei letztlich auch die Finanzierung der Projekte angesichts der notwendigen Sicherheiten für die Banken. Hierzu seien EEG-Zuschläge unverzichtbar.
Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Errichtung der Anlagen. Hier müssen vorhandene Zufahrtswege genutzt werden und Genehmigungen eingeholt werden. Regelungen für Kommunen seien vorhanden, bei Privatleuten und ihren Privatwegen gibt es diese nicht. Sagt der Besitzer nein, habe man ein Problem. Deshalb sollte der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung auch für Privatwege umsetzen.
