§ 219a StGB: Werbung bleibt verboten; Informationszugang wird erleichtert

Regierungsentwurf ist ein klassischer Kompromiss
Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag, dem 21. Februar 2019, die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen verabschieden. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
„Der heutige Kompromiss war und ist zwar für beide Seiten ausgesprochen schwierig. Im Ergebnis aber ist die Einigung zu begrüßen: Denn die Regelung des § 219a StGB, die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, bleibt nach wie vor erhalten. Das ist für uns als Unionsfraktion die wichtigste Nachricht. Bei allem Verständnis für die Konfliktlage der Mutter dürfen wir auch den Schutz des ungeborenen Kindes nicht vergessen, den ja auch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat.
Der vereinbarte Kompromiss schafft für Ärzte die Möglichkeit, auf die Tatsache hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht eine bei der Bundesärztekammer geführte entsprechende Ärzteliste.
Wichtig für uns als Union war dabei vor allem, dass die Rolle der Beratungsstellen nicht geschwächt wird: Sie sind der Ort, an dem die Frau Informationen auch über mögliche Hilfen erhält – mit der Folge, dass sie sich vielleicht doch am Ende ein Leben mit dem Kind vorstellen kann – sei es ein gemeinsames Leben oder etwa eine Schwangerschaft mit anschließender Adoption, um dem Kind ein Leben mit einem anderen, ungewollt kinderlosen Paar zu ermöglichen.“