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Zentrale Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen sorgen für effiziente und geordnete Asylverfahren

Zur Sondierungsfestlegung von CDU, CSU und SPD, zentrale Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (ANkER) einführen zu wollen, in denen alle an Asylverfahren beteiligten Behörden unter einem Dach und Hand in Hand bis zu einer Entscheidung des Antrags zusammenarbeiten sollen, erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Dieses Prinzip wird seit Jahren bereits erfolgreich in der Schweiz praktiziert und wir als CDU haben die Einführung dessen auch in Deutschland bereits im Rahmen der Asylpakete I und II gefordert. Bis dato hatte sich die SPD gesperrt. Aber angesichts der Entwicklungen in Deutschland verweigert sich die Sozialdemokratie nun nicht länger der Einführung zentraler Asyleinrichtungen. Die Vorteile dieser Einrichtungen liegen in verschiedener Hinsicht auf der Hand.

Asylanträge können durch die ANkER-Einrichtungen schneller, lückenloser und kompetenter bearbeitet und entschieden werden. Der Koordinierungsbedarf der Behörden wird reduziert, Verwaltungsaufwand und Kosten sinken. Es liegt aber natürlich auch im besonderen Interesse der Antragsteller, dass alle notwenigen Verfahrensschritte in einer Einrichtung und ohne weite Fahrten in die unterschiedlichsten Behörden erledigt werden können. Ziel ist eine rasche Verfahrensdauer, so dass monatelanges Warten auf Termine in unterschiedlichen Behörden hinfällig wird.

Wichtig ist, dass wir dort die Identitätsfeststellung verbessern werden. Das betrifft die generelle Aufnahme biometrischer Daten aller Antragsteller und im Besonderen auch die erweiterte Alters- und Identitätsfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen (UMA). Die Möglichkeiten dazu gibt es schon heute bei den Kommunen, die daran aber gar kein echtes Interesse haben. Schließlich müssen sie die Kosten der Verfahren selbst tragen, während Unterbringung und Folgekosten der UMA ohnehin vollständig vom Bund übernommen werden. Deshalb ist es folgerichtig, dass der Bund diese Aufgabe an sich zieht und eine generelle Lösung einführt.

Darüber hinaus bin ich überzeugt, dass sich die lückenlose Registrierung von Asylbewerbern und die Speicherung biometrischer Merkmale sowie die Residenzpflicht in den ANkER-Einrichtungen bis zur Asylentscheidung positive auf die Entwicklung und die Aufklärung der Straftaten durch Asylbewerber auswirken werden.

Die Residenzpflicht sowie die damit verbundene, noch konsequentere Anwendung des Sachleistungsprinzips zielen auch darauf ab, die bestehenden Probleme bei der Vollziehung von Rückführungen anzugehen, wo wir in Deutschland ganz klare Defizite haben.

Ich bin überzeugt, dass das ANkER-Prinzip der zentrale Baustein ist, um die derzeit größten Probleme im Umgang mit Asylbewerbern in den Griff zu bekommen.