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Wir schützen Verbraucher und verhindern Insolvenzen in der Reisebranche

Rede im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beschlossen. In der Bundestagsdebatte sagte der Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:

"In der Reisebranche sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie so dramatisch wie in kaum einem anderen Wirtschaftszweig. Der Umsatzeinbruch im zweiten Quartal lag bei ganzen 23% und damit deutlich höher als in der Wirtschaft insgesamt. Dazu kommt, dass die Unternehmen Vorauszahlungen wegen der aktuellen Reisebeschränkungen zurückerstatten müssen. Auch deshalb ist folgerichtig, dass wir für die etwa 2.300 Reiseveranstalter, 11.000 Reisebüros und 70.000 Beschäftigte in der Reisevermittlung weitere Hilfen anbieten. Die Pauschalreiseveranstalter sind ein enorm wichtiger Wirtschaftszweig, den wir nicht ohne Not zusammenbrechen lassen dürfen.

Deshalb kommt nun die Gutscheinlösung, mit der wir für die Verbraucher ein Anreiz schaffen, zunächst auf Rückzahlungen zu verzichten und stattdessen Gutscheine zu akzeptieren und damit gleichzeitig die Reiseunternehmen vor übermäßigen Rückzahlungsforderungen zu schützen. Veranstalter können den Reisenden einen Gutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anbieten, der später für eine neue Reise eingelöst werden kann. Der Reisende geht dabei kein Risiko ein: Der Gutschein ist gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters staatlich abgesichert und schützt damit die Kunden, weil sie sich darauf verlassen können, dass der Gutschein seinen Wert behält.

Neben den steuerlichen Möglichkeiten bei Verlustrücktrag, Abschreibungen und unseren Verbesserungen bei Mehrwertsteuer und Körperschaftssteuer, sowie unserem Konjunkturpaket im Volumen von 25 Mrd. EUR für weitere, nicht zurück zu zahlende Überbrückungshilfen ist die Gutscheinlösung ein sehr geeignetes Instrument, um die Reisebranche effektiv zu unterstützen.“