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Weitere Ansätze zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder

CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließt Maßnahmenpaket

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Positionspapier mit dem Titel „Weitere Ansätze zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder“ beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion Nadine Schön und Thorsten Frei:

Nadine Schön: „Spektakuläre Ermittlungserfolge im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Münster, Lügde und Bergisch Gladbach dürfen nicht davon ablenken, sondern müssen vielmehr Ansporn dafür sein, dass wir alle gemeinsam mehr tun müssen, damit es gar nicht erst zu diesen scheußlichen Taten kommt. Mit dem Maßnahmenpaket, das unsere Fraktion am heutigen Dienstag verabschiedet hat, wollen wir dieses Problem noch stärker angehen.

Konkret geht es darum, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, aber auch Verantwortliche in Vereinen und Verbänden für das Thema zu sensibilisieren und sie darin fortzubilden, bei den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen Hinweise auf sexualisierte Gewalt zu erkennen und Schutzkonzepte zu entwickeln. Dabei muss die Dynamik der Corona-Pandemie für webbasierte Fortbildungen/E-Learning-Programme genutzt werden.“

Thorsten Frei: „Es ist höchste Zeit, dass wir in Deutschland mit der gesamten Kraft des Rechtsstaats dafür sorgen, dass Kinder vor sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie geschützt werden.

Die Vorschläge der Bundesjustizministerin gehen in die richtige Richtung, aber sie gehen nicht weit genug. Wir hoffen dringend, dass die SPD sich für die Ergänzungen, die wir in unserem Positionspapier vorgelegt haben, öffnet, damit wir den Gesetzesentwurf gemeinsam zu einem schlagkräftigen Instrument des Kinderschutzes weiterentwickeln können.

Es kann beispielsweise nicht angehen, dass Täter, die Sexualstrafen gegen Kinder verübt haben, noch innerhalb einer laufenden Bewährung neuerlich zu Bewährungsstrafen verurteilt werden. Es muss möglich sein, Daten von Verdächtigen auf Mailservern verdeckt zu beschlagnahmen. Es kann für die Anordnung einer Quellen-TKÜ keinen Unterschied machen, ob ein Verdächtiger ein Telefonat führt oder eine E-Mail schreibt - beides muss genutzt werden können, damit Pädokriminelle überführt und bestraft werden können. Und wir müssen die Anforderungen absenken, unter denen eine elektronische Fußfessel angeordnet werden kann. Besonders wichtig ist: Wir müssen dafür sorgen, dass im Internet nicht ungestraft ‚Anleitungen‘ verbreitet werden können, in denen sich Pädokriminelle gegenseitig Tipps geben, wie sie Kinder noch unauffälliger missbrauchen können.“

Das Positionspapier finden Sie hier: https://www.cducsu.de/sites/default/files/2020-09/Positionspapier_Bekaempfung_Sexuelle_Gewalt_Gegen_Kinder.pdf