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Verbesserung des Informationsflusses bei Asylangelegenheiten

Rede im Bundestag.

Mit dem ersten Datenaustauschverbesserungsgesetz haben wir im Jahr 2016 die Grundlage geschaffen, um Asylsuchende frühzeitig zu registrieren und die erfassten Daten allen relevanten öffentlichen Stellen im Ausländerzentralregister zur Verfügung zu stellen. Das Gesetz war auf dem Höhepunkt der Migrationskrise ein bedeutender Schritt zur besseren Steuerung und Ordnung der Asylverfahren und von Migration insgesamt. Mit dem Gesetz ging zugleich der Aufbau einer anspruchsvollen IT-Infrastruktur bei den betroffenen Behörden einher, was in der Folge über alle föderalen Ebenen hinweg zu einer sehr heterogenen Vernetzung von  Daten und Systeme führte.

Mit der Novellierung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes greifen wir die Erfahrungen der vergangenen drei Jahren auf und verbessern den Datenaustausch zwischen den Behörden weiter. Durch weniger Bürokratie, mehr Datenqualität und mehr Sicherheit verfolgen wir konsequent unseren Ansatz von Ordnung und Steuerung der Migration.

Erstens: Wir werden nunmehr die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe weiter vorantreiben und damit die Ordnung und Steuerung der Asylverfahren weiter verbessern. Zusätzliche Behörden – darunter die Polizei des Bund und der Länder – können in Zukunft auf die Daten für eine eindeutige Zuordnung zugreifen.

Zweitens: Dadurch werden wir die Datenqualität deutlich verbessern. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Identitätstäuschungen deutlich eingeschränkt. Das Gesetz ist – vereinfacht gesprochen – wichtig, um Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und Ausreisepflichtige bei jedem Behördenkontakt zweifelsfrei zu identifizieren und Personenverwechselungen zu vermeiden. Damit schieben wir dem mehrfachen Bezug von Leistungen einen sicheren Riegel vor.

Drittens: Das Gesetz ist aber vor allem wichtig aus Gründen der inneren Sicherheit. Viele Menschen fragen sich: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zu verhindern, dass unter dem Deckmantel der Asylsuche auch Kriminelle oder gar Terroristen in unser Land gelangen? Das neue Gesetz wird in diesem Bereich für noch mehr Sicherheit sorgen. Schon bisher gilt: Unmittelbar nach der Einreise und dem Aufgriff ein Abgleich der Personalien des Ausländers mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste des Bundes statt, um festzustellen, ob zu einer Person sicherheits- oder gar terrorismusrelevante Erkenntnisse vorliegen. Nun sorgen wir dafür, dass diese Sicherheitsüberprüfungen in zahlreichen Fällen früher eingeleitet werden; bei zusätzlichen Anlässen und vor allem auf einer breiteren Datengrundlage erfolgen. Wir ermöglichen es der Bundespolizei künftig, auch einen Ausländer, der außerhalb des 30-Kilometer-Grenzraums aufgegriffen wird, erkennungsdienstlich zu behandeln und zu registrieren, und zwingen sie damit nicht länger, den Ausländer erst an die zuständige Landesbehörde zu verweisen.