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Thorsten Frei zur Strafverschärfung beim Cybergrooming

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, erklärt das Gesetzesvorhaben zum sog. Cybergrooming. Wer im Netz Kinder sexuell belästigt, wird bestraft. So regelt es das Gesetz. Künftig soll aber auch bestraft werden, wer bei dem sogenannten Cybergrooming verdeckten Ermittlern schon beim Versuch ins Netz geht, mit Kindern in Kontakt zu treten. Der Bundestag debattiert derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung.

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