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Thorsten Frei: Anhebung der Betreuervergütung sichert Arbeit der Betreuungsvereine

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts die  Betreuervergütung anzuheben, erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Auf Drängen von CDU und CSU sollen die Vergütungssätze der Berufs- und Vereinsbetreuer um 15 Prozent erhöht werden. Eine solche Anhebung ist geboten und angemessen. Davon konnte ich mir in den vergangenen Monaten immer wieder in Gesprächen bspw. mit dem SKM Schwarzwald-Baar, der solche Betreuungsaufgaben bei uns in der Region mit hoher Professionalität wahrnimmt, überzeugen.

Die Vergütungssätze müssen angepasst werden, um eine qualitativ hochwertige Betreuung durch die vielen ehrenamtlich Engagierten auch in Zukunft zu sichern. Eine angemessene Vergütung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein leistungsfähiges Betreuungswesen. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels wird der Bedarf an qualitativ hochwertigen Betreuungsleistungen weiter deutlich steigen.

Die aktuell geltenden Stundensätze wurden seit der Einführung der Pauschalvergütung vor rund 12 Jahren nicht mehr erhöht. Mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen ist es an der Zeit, die Vergütungssätze für Vereins- und selbständige Berufsbetreuer anzupassen. Dass hier eine Schieflage besteht, wird auch durch die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse des Forschungsvorhabens zur Qualität in der rechtlichen Betreuung bestätigt, das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde.

Wir können dem Ende von Betreuungsvereinen nicht tatenlos zusehen. Die über Jahre gewachsene Betreuungsstruktur wollen wir erhalten. Deswegen setzen wir uns für eine zügige Umsetzung der Reform der Betreuervergütung ein. Die Änderungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz werden im parlamentarischen Verfahren mit der Beratung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern verbunden. Damit folgt die Koalition dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Weg.