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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen kurzfristig möglich

Der Bundestag hat im Kampf gegen das Corona-Virus heute den Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Hilfspakete mit einem Volumen von 156 Milliarden Euro mit großer Mehrheit beschlossen. „Die Bundesregierung sorgt dafür, dass die Maßnahmen aus dem Hilfspaket schnell bei den betroffenen Unternehmen ankommen. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen, weshalb zudem beschlossen wurde, dass sich Unternehmen kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei hin. 

Frei betont zudem, dass die betroffenen Unternehmen schnell reagieren müssen, denn entsprechende Anträge müssen bereits spätestens, Donnerstag (26.03.2020), formlos und unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an die Krankenkasse richten, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen. 

Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen sei, so Thorsten Frei, grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind. In den kommenden Wochen müsse beobachtet werden, wie schnell die Hilfsinstrumente bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommen. „Dann ist zu entscheiden, ob die Stundungsregelungen möglicherweise verlängert werden müssen“, sagt Thorsten Frei.