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Staatliche Fördermittel dürfen nicht an Staatsfeinde fließen

Prüfung durch den Verfassungsschutz als Regelanfrage notwendig

Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist auf Antrag der Bundesministerien vor der Vergabe von Fördermitteln an potenzielle Zuwendungsempfänger aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen auf vorhandene Erkenntnisse zu extremistischen Bestrebungen hin. Dazu erklärt Thorsten Frei, der für Innenpolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zugleich Vorsitzende des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung:

„Die Forderungen der Linkspartei, die Prüfungen durch den Verfassungsschutz vor der Vergabe von Fördermitteln an zivilgesellschaftliche Organisationen einzustellen, unterstreicht einmal mehr die krude Weltsicht der Kommunisten. Es ist doch das Normalste der Welt, dass der Staat mit seinen Mitteln nicht noch diejenigen Personen und Vereine finanziert, die mit ihrem Denken und Handeln für die Abschaffung unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten. Unsere Demokratie ist rechts- und linksaußen bedroht.

Statt der Abschaffung dieser Abfrage beim Verfassungsschutz müsste es eine gesetzliche Verpflichtung geben, dass alle Ministerien ausnahmslos diese Abfrage starten. Wir brauchen eine Regelabfrage. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass immer wieder Mittel an Projekte und Organisationen vergeben werden, bei denen Personen mitwirken oder Verantwortung tragen, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, weil sie dem links- bzw. rechtsextremistischen oder dem islamistischen Spektrum zuzuordnen sind.

Es darf heute und in Zukunft keine staatlichen Gelder für Extremisten geben. Schöne Projektideen dürfen nicht über Verfassungsfeindlichkeit hinwegtäuschen. Deshalb sind die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stets zu nutzen.“