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Schwenninger Wild Wings und Wiha Panthers profitieren

Bund beschließt starkes Hilfs- und Investitionspaket für den Sport in Deutschland   

Der Deutsche Bundestag beschließt heute den 2. Nachtragshaushalt für das Jahr 2020. Dieser sieht u.a. vor, dass 200 Millionen Euro für Sportvereine bereitgestellt werden sowie für ein Sportstätten- Sanierungs- und Investitionsprogramm zusätzliche 600 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dazu erklärt der für den Sport zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Mit einem starken Hilfspaket setzen wir ein ganz klares Zeichen für die Sportvereine und Mannschaftssportarten im (semi-)professionellen Wettbewerb, die besonders hart von der Corona-Krise betroffen sind. Ich freue mich ganz besonders, dass dadurch die Schwenninger Wild Wings sowie die Wiha Panthers und damit das Eishockey und der Basketball in der Doppelstadt ganz konkret finanziell unterstützt werden. Schließlich ist insbesondere der Spielbetrieb im Eishockey, im Basket-, Volley- und Handball, aber auch im Frauenfußball durch die Pandemie und das damit einhergehende Kontakt- und Veranstaltungsverbot seit Mitte März 2020 beinahe vollständig zum Erliegen gekommen. Damit sind für viele Vereine existentielle Einnahmen aus dem Zuschauerbereich vollständig weggebrochen. Somit sind staatliche Hilfen auch in diesem Bereich folgerichtig.

Im Gegensatz zu möglichen „Geisterspielen“ der Fußball-Bundesliga, finden in diesen Teamsportarten bis auf weiteres keine regulären Wettbewerbe statt. Es drohen zahlreiche Insol­venzen und damit die Beschädigung einer über Jahrzehnte gewachsenen Sport- und Vereinskultur in Deutschland.

Mit einem 200 Millionen Euro umfassenden Überbrückungsprogramm wollen wir zum Erhalt der vielfältigen Sportlandschaft in Deutschland beitragen. Die Hilfen sollen für die Monate von April bis Dezember 2020 gelten und den besonderen Rahmenbedingungen im Sport Rechnung tragen. Die nicht zurück zu zahlenden Zuschüsse richten sich vornehmlich an Sportvereine im (semi-)professionellen Wettbewerb der 1. und 2. Liga im Bereich der olympischen und para­lym­pischen Individual- und Mann­schafts­sportarten sowie an Vereine der 3. Fußball-Liga. Wegen möglicher „Geisterspiele“ und hoher TV-Einnahmen sind Sportvereine und Unternehmen der 1. und 2. Bundesliga im Männerfußball ausgenommen.

Nachzuweisen ist ein massiver Zuschauerrückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse wird dabei auf höchstens 80 Prozent der bisherigen (Ticket-)Einnahmen und maximal auf 800.000 Euro pro Sportorganisation für den gesamten Zeitraum begrenzt sein.

Weiterhin haben wir ein nachhaltiges Investitionspaket für den Sport geschaffen. Für das Programm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur werden wir bis 2024 insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs der kommunalen Infrastruktur werden somit zusätzliche Fördermittel bereitgestellt.“