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Organisation des Rettungswesens kann nicht primär vom Marktpreis abhängen

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März dieses Jahres über die Bereichsausnahme im Vergaberecht betreffend Rettungsdienste und qualifizierten Krankentransport heute ein Fachgespräch durchgeführt. Von vielen Seiten wurde dabei die Rolle des Vergaberechts in Bezug auf die Organisation der Rettungsdienste in Deutschland beleuchtet. Politik und Praxis waren sich einig, dass die Bereichsausnahme für das Rettungswesen eine sinnvolle Konstruktion sei, damit das flächendeckende Rettungsnetz in Deutschland auf dem bekannt hohen Niveau erhalten werden könne. "Wenn es um Menschenleben geht, dürfe nicht allein das Primat des Preises entscheiden", betonte Thorsten Frei im Rahmen seiner Begrüßung der etwas mehr als 100 angemeldeten Gäste. Neben einem großen Dank an alle hauptberuflichen und ehrenamtlichen im Rettungsdienst tätigen Menschen kritisierte Thorsten Frei die zunehmende Anzahl physischer und verbaler Angriffe auch gegenüber Rettungskräften. "Dies ist wie die zunehmende Zahl an Gaffern, die ihre Arbeit zusätzlich erschweren, eine gefährliche Entwicklung, die wir als Gesellschaft nicht tolerieren können und werden", so Frei. "Dem müssen wir mit entschiedener Härte und unter Ausschöpfung aller gesetzlicher Mittel entgegentreten."