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Öffnung des Arbeitsmarktes für abgelehnte Asylbewerber würde gefährliche Sogwirkung entfalten

„Wer zu uns kommt, muss sich entscheiden, ob dies wegen der Aussicht auf Arbeit oder Asyl geschieht“

Zu der Überlegung des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther, eine Bleibeperspektive für abgelehnte Asylbewerber durch die Aufnahme von Arbeit generell zu eröffnen, erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Die Menschen erwarten aus meiner Sicht zu Recht, dass geltendes Recht tatsächlich angewendet wird. Wer als Asylbewerber abgelehnt wird, hat unser Land zu verlassen. Statt den betroffenen Personenkreis auch noch zu belohnen, sollten wir lieber alle Anstrengungen unternehmen, um mehr abgelehnte Asylbewerber wieder in ihre Heimat zurückzuführen. Leider hat die nationale Kraftanstrengung in diesem Bereich noch immer nicht gezündet, denn die Zahl der Abschiebungen ist auch in diesem Jahr noch einmal zurückgegangen, obwohl sich immer mehr Ausreispflichtige in Deutschland aufhalten.

Vielmehr warne ich vor solchen Überlegungen. Damit würden wir nur immer mehr Menschen anlocken, die ausschließlich auf der Suche nach einem besseren Leben sind und in keiner Weise den Bedingungen des Artikel 16a GG unterliegen. Klar ist in diesem Zusammenhang, dass unsere Aufnahmefähigkeit begrenzt ist und schon heute an ihre Grenzen stößt. Vor allem sehe ich eine große Gefahr für die langfristige Tragfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme.

In keinem Fall dürfen wir das Asylsystem mit der Möglichkeit einer Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme umgehen. Hier braucht es unverändert eine saubere Trennung. Jeder Migrant muss sich auch in Zukunft entscheiden. Entweder kommt man nach Deutschland, um Schutz vor Verfolgung zu erhalten oder in den Arbeitsmarkt zu immigrieren. Es kann aber nicht sein, dass Asylmissbrauch am Ende noch durch einen „Spurwechsel“ belohnt wird.

Wegen des hohen Bedarfs an Arbeitskräften in der Wirtschaft arbeiten wir in der Koalition an einem Fachkräftezuwanderungsgesetz, das die Migration in den Arbeitsmarkt erleichtert. In diesem Zusammenhang ist aber auch klar, dass es vorrangig um Fachkräfte geht und wir nach Bedarf selbst entscheiden, wer zu uns kommen darf. In keinem Fall will ich, dass massenhaft ungelernte Arbeitskräfte zu uns kommen, die aufgrund schlechter Bezahlung heute und in Zukunft mit der ganzen Familie vom deutschen Steuerzahler alimentiert werden müssen.