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Neue Anreize für Klimaschutzprojekte

"Viel ist in Sachen Umweltschutz in unseren Kommunen bereits geschehen. Ab dem 1. Januar 2019 gibt es neue Richtlinien, von denen auch Kommunen in meinem Wahl-kreis profitieren können", weist der direkt gewählte CDU-Abgeordnete Thorsten Frei auf die heute vom Bundesumweltministerium veröffentlichte neue Förderrichtlinie hin.
Die „Kommunalrichtlinie“ fördert unter anderem hocheffiziente Außen- und Straßen-, Innen- und Hallenbeleuchtung, den Neubau von Radwegen, die Errichtung von diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäusern und Abstellplätzen in Kfz-Parkbauten, Maßnahmen zur Einführung von "grünen Wellen" für den Fahrrad- und Fußverkehr an Ampeln und einiges mehr.
Kommunen, die ihren Energieverbrauch besser erfassen, steuern und reduzieren wollen, können ab dem 1. Januar 2019 von der Förderung der Beratung zur Einführung von Energiemanagement-Systemen profitieren. Kommunen, die zum ersten Mal Klimaschutzmaßnahmen umsetzen wollen, können Förderung für eine kurze, konzentrierte Fokusberatung erhalten.
"Rückblickend sind bereits mehr als 12 500 Projekte in mehr als 3000 Städten, Gemeinden und Landkreisen vom Bundesumweltministerium gefördert worden. Schön wäre es, wenn auch Kommunen in meinem Wahlkreis zu einer deutlichen Anhebung dieser schon stolzen Zahl mit neuen Projekten beitragen würden", meint Thorsten Frei.
Neu ist, dass kommunale Betriebe ab dem 1. Januar 2019 schon bei einer 25-prozentigen kommunalen Beteiligung antragsberechtigt sind. Finanzschwache Kommunen profitieren in allen Bereichen sogar von erhöhten Förderquoten!
Weitere Informationen gibt es unter www.klima-schutz.de/kommunalrichtlinie.