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Namensfrage: Mazedonien zwischen Hoffen und Bangen

Die mit dem Prespa-Abkommen im vergangenen Juni erfolgte Einigung zur Namensfrage mit Griechenland nach fast drei Jahrzehnten Streits zweier Nachbarländer und die daraus folgenden euroatlantische Perspektiven waren am späten Dienstagabend Gegenstand einer Diskussion im Deutschen Bundestag. Auf Einladung der Südosteuropagesellschaft nahmen Politiker des Deutschen Bundestags, Vertreter der Bundesregierung sowie Vertreter von Presse und Zivilgesellschaft aus Mazedonien und Griechenland an der von Zeit-Auslandskorrespondent Michael Thuman moderierten Gesprächsrunde teil.

Den etwa 140 Gästen wurde dabei zunächst der Namensstreit aus unterschiedlichsten zeitlichen Blickwinkeln und aus der Perspektive verschiedener Erfahrungshorizonte heraus präsentiert. Einig waren sich die Diskutanten, dass die mazedonische Regierung unter der Führung von Premierminister Zoran Zaev nach ihrer Wahl seit Mai 2017 vielfältige Maßnahmen ergriffen hat, um nach schwerster politischer Krise die gegenseitige Kontrolle der Gewalten schrittweise wieder einzuführen, Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit zu stärken und das verloren gegangen Vertrauen der Menschen in die Politik zurückzugewinnen. Das ist sicherlich auch deshalb gelungen, da die Bevölkerung, aber auch Regierung und Opposition gleichermaßen die Zukunft des Landes in EU und NATO sehen.

Thorsten Frei unterstrich aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass „es unser Interesse ist, dass Mazedonien spätestens 2020 das 30. Mitglied der NATO und in der Folge auch Teil der EU wird.“ Aus Sicht des Bundestagsabgeordneten ist die von der Bundesregierung immer wieder ausgesprochene Beitrittsperspektive sonnenklar. Gleichzeitig betonte er aber auch, dass die Reformdynamik in Bezug auf die dringenden Reformprioritäten aufrechtzuerhalten und zu verstärken ist. In der Vergangenheit hat die Namensfrage alles andere überschattet, so dass Reform- und Implementierungsfragen in den Hintergrund gerückt sind. Das heißt aber nicht, dass diese in Bezug auf die Kopenhagener Kriterien nicht entscheidend für beginnende Verhandlungen sind. „Deshalb haben wir uns auch dafür ausgesprochen, dass bestimmte Voraussetzungen bereits vor der ersten Beitrittskonferenz vorliegen müssen“, so Frei. Insbesondere die von der Venedig-Kommission genannten Empfehlungen sind noch immer nicht umgesetzt. Das betrifft deutlich belastbare Fortschritte bei der Wiederherstellung der Unabhängigkeit der Justiz.