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Missbrauch von Grundgesetz und Genfer Flüchtlingskonvention verhindern

Vorschläge von Linken und Grünen zur Ausweitung des Familiennachzugs sind untauglich, um Europas Migrationsherausforderungen zu bewältigen

Notwendigkeit und Ausgestaltung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik wurden heute im Deutschen Bundestag debattiert, nachdem sich das Europäische Parlament bereits Ende 2017 zu diesem Thema positioniert hat und nunmehr auch ein Vorschlag der EU-Ratspräsidentschaft auf dem Tisch liegt.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion betonte Thorsten Frei in seiner Rede, dass auch bei diesem Thema der von Erwin Teufel geprägte Ausspruch, dass „Politik mit dem Betrachten der Wirklichkeit“ beginne.

Die Realität offenbart, dass das Dublin-III-System ganz grandios gescheitert sei. Zwar habe das Asylsystem, in guten Zeiten funktioniert, in schlechten Zeiten aber wurden die Mitgliedsstaaten an den Außengrenzen überfordert. Und auch die seit 2015 angeschobenen Reparaturmaßnahmen haben nicht gefruchtet. „Sinnbildlich dafür steht das „Relocation Programm“, wonach 160.000 Asylbewerber innerhalb der EU solidarisch verteilt werden sollten. Am Ende wurden aber nur 25.000 verteilt wurden“, so Frei.

Da noch immer viele Probleme bestehen und die Herausforderungen im Bereich der Migration weiter steigen werden, müssen wir uns beeilen und gemeinsame Lösungen finden, lautete das Zwischenfazit von Thorsten Frei. Aus seiner Sicht sind aber insbesondere die Vorschläge von Grünen und Linken, aber auch aus dem Europäischen Parlament, die auf eine Ausweitung des Familienbegriffs abzielen und den Migranten eine freie Auswahl der Asylstaaten zusprechen, solange es dort bekannte Anker-Personen gibt, völlig untauglich, um Abhilfe zu schaffen.

Zur Realität gehöre schließlich, dass solche Überlegungen in keiner Weise konsensfähig sind. Deshalb sei es falsch, monate- und jahrelang um Verteilungsmechanismus zu streiten. Vielmehr müsse man Konsenspunkte identifizieren, über die man sichtbare Fortschritte erreiche und dadurch vielleicht auch eine Einigung bei den sogenannten Knackpunkten ermögliche. Besonders wäre für ihn in diesem Zusammenhang eine gemeinsame Liste der sicheren Herkunftsstaaten zielführend, die aber natürlich auch für nationale Ergänzungen offen sein muss.

Aus Sicht der CDU steht außer Frage, dass Menschen, die unter Flucht und Verfolgung litten, in Deutschland Hilfe und Asyl erhielten – bei Bedarf auch dauerhaft. Klar ist für ihn aber auch, dass das Asylrecht des Artikels 16a GG und die Genfer Flüchtlingskonvention nicht missbräuchlich vor jeden Einzelfall geschoben werden dürften.

Zur Verdeutlichung verwies der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete auf die Entscheidungszahlen des Bundesamtes für Migration für das Jahr 2017. Von insgesamt 603.428 Asylentscheidungen wurden lediglich 4.359 Personen als Asylbewerber im Sinne des Art. 16a GG und 119.500 Personen mit einem Schutzstatus gemäß Genfer Flüchtlingskonvention eingestuft. Das entspricht nicht einmal 1 bzw. 20 Prozent der Fälle und verdeutlicht, dass es eine deutliche Trennung von Flucht- und Wirtschaftsmigration geben und eine strikte Anwendung geltenden Rechts bedürfe.