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Mehr digitale Befugnisse für den Verfassungsschutz

Rede im Bundestag

Zur heutigen ersten Lesung der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

"Mit der Anpassung des Verfassungsschutzrechts setzen wir unseren eingeschlagenen Weg fort, die Sicherheitsarchitektur Deutschlands weiter zu stärken und an die Anforderungen der Zeit anzupassen, so wie wir dies beispielsweise auch schon mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 oder dem Bundespolizeigesetz gemacht haben. Wir schaffen die gesetzgeberischen Rahmenbedingungen dafür, wofür wir schon zu Beginn der Legislaturperiode einen enormen Personalaufwuchs im Bereich der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste erreicht haben.   

Im Kern geht es darum, die Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden, die diese im analogen Bereich haben, im Rahmen der digitalen Transformation für die Zukunft zu erhalten. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Ermittler Schritt halten mit der technischen Aufrüstung von Kriminellen und Extremisten. Wir wollen verhindern, dass unser Verfassungsschutz blind und taub in der digitalen Welt ist.

Kommunikation findet heute nicht mehr mit der Wählscheibe statt. Heute sind verschlüsselte Dienste, Chatforen, Messangerdienste wie Facebook oder WhatsApp das Mittel der Wahl. Es ist niemandem zu erklären, warum beispielsweise der Verfassungsschutz nach einem aufwändigen Verfahren mit hohen Hürden ein Handy auslesen darf, SMS-Nachrichten ausleiten darf, das aber bei WhatsApp-Nachrichten, wenn per WhatsApp kommuniziert wird, nicht erlaubt ist. Dieses Problem lösen wir mit diesem Gesetz.

Außerdem ermöglichen wir dem Verfassungsschutz, künftig auch Einzelpersonen stärker in die Beobachtung nehmen zu können, beispielsweise durch das Beobachten von Foren und Plattformen. An ganz vielen abscheulichen Ereignissen haben wir gesehen, dass genau das notwendig ist. Wenn man die Anschläge auf Utoya oder in Christchurch, Halle oder Hanau analysiert, dann kann man feststellen, dass sich die Täter im stillen Kämmerlein radikalisiert haben.

Wenn es nur nach uns als Union gegangen wäre, hätten wir noch deutlich weitergehende Verbesserungen vorgenommen, die aber mit der SPD nicht möglich waren. Wir hätten uns dafür entschieden, die Onlinedurchsuchung zu ermöglichen. Es gibt ein Bundesland, das in seinem Verfassungsschutzgesetz das Instrument der Onlinedurchsuchung verankert hat, nämlich Bayern. In Bayern gibt es ganz praktische Fälle, an denen man sehen kann, dass durch die Möglichkeiten der Onlinedurchsuchung Anschlagspläne tatsächlich vereitelt werden konnten.  

Und man hätte bei diesem Gesetz durchaus mehr Mut aufbringen können, wenn es um die Speicherung der Daten Minderjährigen geht. Es geht dabei schließlich um Gefahrenabwehr und die Sicherheit in unserem Land. Da ist es nicht entscheidend, ob potenzielle Attentäter 18 oder 13 Jahre sind."