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„Majestätsbeleidigungs-Paragraph“ abgeschafft

Vor einem Jahr durfte Thorsten Frei bereits im Rahmen einer aktuellen Stunde zum Fall Böhmermann für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag reden. Dies war auch heute der Fall, nachdem die Koalition von CDU/CSU und SPD den § 103 StGB nach besonnener Beratung gestrichen hat.

Dieser Schritt war aus Sicht von Thorsten frei richtig, da die Rechtsnorm und der dahinterstehende Normzweck losgelöst vom Fall Böhmermann nicht mehr in die heutige Zeit passen. Die sogenannte „Majestätsbeleidigung“ ist in unserer heutigen Gesellschaft überkommen. Das liegt an der Gesellschaftsentwicklung an sich und an der Überwindung der klassischen Konfliktmuster vergangener Jahrhunderte. „Unser Grundgesetz sieht nicht umsonst vor, dass jeder Mensch gleich ist, auch vor dem Gesetz. Eine aus der Zeit gefallene Regelung, die ohnehin durch den allgemeingültigeren und weiter gefassten Normensatz der §§ 185 ff StGB abgedeckt wird, brauchen wir heute nicht mehr“, lautet die Einschätzung von Thorsten Frei. Deshalb ist für ihn die Streichung folgerichtig.

Allerdings sieht Thorsten Frei heute aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit erneut durch den türkischen Präsidenten verursachten Spannungen und die daraus für Deutschland folgenden innenpolitischen Auswirkungen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Das haben die Wochen vor dem türkischen Referendum zur Einführung eines Präsidialsystems gezeigt. Erdogan und seinen Minister haben bei uns mit Mitteln und Argumenten und in einer Art und Weise geworben, die deutlich unter die Gürtellinie gingen. „Die Hetze gegen deutsche Politiker und Deutschland insgesamt, vor allem die deplatzierten Nazi-Vergleiche waren inakzeptabel“, so Frei.

Zwar haben die Bundesregierung und auch die Verantwortungsträger in den Ländern und Kommunen ähnlich besonnen nach geltendem Recht entschieden wie vor einem Jahr. Und schließlich gilt für ihn auch heute der Grundsatz, „dass wir keine Lex Erdogan machen wollen. Das unterscheidet uns von der Türkei.“ „Allerdings bin ich der Meinung, dass wir schneller als im Falle des § 103 StGB eine generelle Lösung für die neuen Erdogan-induzierten Probleme finden müssen“. Ansonsten haben wir nach seiner Ansicht „schneller als uns lieb sein kann, wieder dieselben Bilder und Provokationen zu ertragen“. Der Bundestagsabgeordnete geht letztlich davon aus, dass Erdogan – „berauscht von seinem Referendumsergebnis und der möglichen neuen Machtfülle“ – schnell für vorgezogene Neuwahlen sorgen wird. Insoweit brauchen wir auch ein generelles Wahlkampfverbot für ausländische Politiker, Staatsbürger und Organisationen.