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Gaffern und Spannern endlich das Handwerk legen

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:
"Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen ist sehr zu begrüßen, da hierdurch bestehende Strafbarkeitslücken beseitigt werden. Mit der Neuregelung der „Gaffer-Fälle“ wird das Fotografieren und Weiterleiten von Fotos von verstorbenen Personen nicht mehr nur höchst unanständig bleiben, sondern kann zukünftig auch unter Strafe gestellt werden. Das gilt zukünftig auch für das heimliche Fotografieren des Intimbereichs einer anderen Person, wie zum Beispiel das Fotografieren unter den Rock einer Frau. Diese beiden Neuregelungen werden solchen anstößigen Tendenzen effektiv entgegenwirken und schließen ganz offensichtlich die bestehenden Strafbarkeitslücken."