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Forschungsförderung auch für KMU öffnen

Steuerliche Forschungsförderung stärkt Innovationskraft Deutschlands

Zum heutigen  Beschluss des Gesetzentwurfes für eine steuerliche Forschungsförderung durch das Bundeskabinett erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Deutschland lebt von Innovation und Hightech. Um unsere Position in der Welt zu halten, ist es richtig, dass der Staat mit einer steuerfinanzierten Forschungsförderung für institutionelle Anreize in diesem Feld sorgt, die die hiesigen Unternehmen darin bestärkt, Forschung und Entwicklung auf Weltniveau zu betreiben. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein großer Schritt dafür, dass Deutschland auch in Zukunft regelmäßig das 3%-Ziel erreicht.

Im Parlamentarischen Verfahren wird aus meiner Sicht aber auch noch einmal über die Beteiligungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen zu sprechen sein. Auch wenn diese keine eigenen Forschungsabteilungen besitzen, sind sie im Zusammenwirken mit Hochschulen wie die Hochschule Furtwangen und Forschungseinrichtungen wie die Hahn-Schickard-Gesellschaft als Auftraggeber sehr oft Quell von Innovationen und Fortschritt. Deshalb müssen auch kleinere Auftraggeber in den Genuss der neuen Förderung kommen. Zumal die Hochschulen als oftmals ohnehin schon steuerbefreite oder -begünstigte Institutionen in der Position als Auftragnehmer kaum von Steuererleichterungen profitieren würden. Wenn – wie von Bundesfinanzminister Scholz bisher vorgesehen – nur die Global Player profitieren würden, wäre es nicht akzeptabel für unsere stark mittelständisch geprägte Wirtschaftsregion Schwarzwald-Baar-Heuberg und Deutschland insgesamt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Vorhaben in der Grundlagenforschungen, der angewandten Forschung sowie der experimentellen Entwicklung gefördert werden können. Beispielsweise Personalaufwendungen sollen künftig staatlich bezuschusst werden. Die Projektkosten dürfen insgesamt die Schwelle von 2 Mrd. EUR p.a. nicht überschreiten, da sonst die Förderfähigkeit entfällt. Die Höchstzulage ist auf 500.000 EUR pro Jahr und Antrag begrenzt.