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Feindeslisten, Missbrauchsanleitungen und kriminelle Handelsplattformen werden unter Strafe gestellt

Die Koalitionsfraktionen haben sich am heutigen Mittwoch auf ein umfassendes strafrechtliches Maßnahmenpaket zur Strafbarkeit u. a. von sogenannten Feindeslisten, Missbrauchsanleitungen und kriminellen Handelsplattformen im Internet geeinigt. Das Paket soll in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet werden. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Es ist skandalös, dass bislang sogenannte Feindeslisten, mit denen politisch missliebige Personen gekennzeichnet werden, straflos im Internet veröffentlicht werden konnten. Hier schaffen wir mit dem neuen Gesetz Abhilfe. Das ist gleichzeitig ein deutliches Signal gegen die Verrohung im Netz.

Besonders froh bin ich, dass wir sogenannte Missbrauchsanleitungen unter Strafe stellen. Mit diesen widerwärtigen Pamphleten informieren sich Pädokriminelle, wie sie noch leichter und noch unauffälliger Kinder missbrauchen können. Dabei schaffen wir gleichzeitig eine eng begrenzte Strafausnahme für Ermittler, damit Kinderschänder nicht künftig die Missbrauchsanleitungen für den Zutritt zu geschlossenen Foren im Netz fordern. Denn die Erfahrung zeigt, dass diese Kriminellen immer gerade das zum Zutritt fordern, was Ermittler nicht legal verwenden dürfen.

Schließlich schaffen wir endlich eine Strafbarkeit für kriminelle Handelsplattformen. Wer Waffen oder Drogen im Darknet verkauft, kann sich nicht mehr damit herausreden, dass die Website alles automatisch erledigt. Hier schließen wir eine wichtige Lücke, um auch denjenigen zu erfassen, der eine kriminelle Infrastruktur im Netz bereitstellt.“