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EU-Urheberrechtsrichtlinie schafft Gratwanderung zwischen Freiheit des Netzes und Wahrung der Urheberrechte

Kaum eine rechtspolitische Debatte bestimmt die Straßen, das Netz und den öffentlichen Diskurs so wie das der Artikel 13 bzw. der neue Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie getan hat und noch immer tut. Insofern verwundert es nicht, dass sich auch der Bundestag mit dem Thema vor der eigentlichen Umsetzung in nationales Recht, wofür nunmehr 2 Jahre Zeit bleiben, in einer aktuellen Debatte befasst.

Bezogen auf den Inhalt der Richtlinie betonte Thorsten Frei in seiner Rede für die Unionsfraktion noch einmal, dass das Ergebnis ein Kompromiss ist, um den mehr als 2 Jahre in Brüssel und Strasbourg gerungen wurde. „Kompromisse sind selten perfekt. Das ist sicherlich so“, so Frei. Dennoch schafft die Richtlinie aus seiner Sicht durchaus den schmalen Grat zwischen der Freiheit des Netzes auf der einen Seite und dem legitimen Schutz von Urheberinteressen auf der anderen Seite, sodass diejenigen, die als Schriftsteller, als Kreative, als Musiker, als Künstler geistiges Eigentum schaffen, davon auch entsprechend profitieren können. „Deshalb muss man ganz klar sagen, ist es jedenfalls eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo“, lautet das eindeutige Fazit des Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.

Bisher liegt die Haftung ausschließlich beim User. Mit der Neuregelung wird sie dahin verlagert, wo auch das Geld verdient wird, nämlich auf die Ebene der Plattformen, bei denen mit Werbung Milliardenbeträge verdient werden. Dort ist sie richtig angesiedelt.

Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, wie man das Ganze umsetzt. CDU und CSU werden in Ruhe schauen, welche Möglichkeiten bestehen, eine Lösung zu finden, die nicht auf Blockieren, sondern auf Bezahlen setzt, indem man mit Lizenzrechten arbeitet, wie es heute bereits im Bereich von Musik ganz üblich und akzeptiert sei.

Dabei muss völlig klar sein, dass die Befürchtungen, die es in der Bevölkerung gerade bei jungen Menschen gibt, natürlich ernst genommen werden und dass Lösungen gefunden werden, die nicht nur die großen Plattformen im Blick haben, sondern auch die kleineren. Dabei muss gewährleistet werden, was auch in der Richtlinie ausdrücklich erwähnt ist: Rezensionen, Kritik, Parodien, Karikaturen müssen selbstverständlich ungeschmälert im Netz verfügbar sein. Da darf es keinen Eingriff in die Meinungsfreiheit geben.