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Erweiterter Background-Check für Angestellte steigert Sicherheit der Luftfahrt

Zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Deutschen Bundestag erklärt der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

"Jeder Passagier eines Flugzeugs muss sich darauf verlassen können, dass die Sicherheit seines Fluges nicht von Terroristen oder Kriminellen bedroht wird. Die Gefahr kann nicht nur von Außenstehenden, sondern auch von solchen Personen ausgehen, die durch ihren Job Zugang zu Flughäfen und Flugzeugen haben. Wir wollen für Flugpassagiere noch mehr Sicherheit schaffen, indem wir die besondere Sicherheitsüberprüfung von Personen mit Zugang zu Flugzeugen erweitern. Künftig werden in diese Zuverlässigkeitsüberprüfung auch mögliche Erkenntnisse der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes einbezogen. Abgerundet wird dieser ausgeweitete Sicherheitscheck durch die Einbeziehung von Auskünften aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Auf diese Weise können wir zum Beispiel überprüfen, ob ein Bewerber für eine Stelle am Flughafen bereits als Jugendlicher in extremistische Straftaten verwickelt war. Durch diese Maßnahmen wollen wir gewährleisten, dass auch jene Angestellten, die besonderen Zugang zu unseren Flugzeugen haben, keine Gefahr für die Passagiere und unseren Luftverkehr insgesamt darstellen."