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Die Strafe muss auf den Fuß folgen!

Rede im Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat die Randale in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht zum 21. Juni 2020 und notwendige Schlussfolgerungen für die öffentliche Sicherheit in einer aktuelle Stunde debattiert. Dabei sagte der Stellvertretende Vorsitzende der CDU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:

"Was wir in Stuttgart erlebt haben, ist bedauerlicherweise kein Einzelfall. Solche Szenen erleben wir immer wieder in unseren Großstädten - in Leipzig, Hamburg, Frankfurt oder Berlin, am 1. Mai oder in den Silvesternächten.

Was besonders war: Es hat an einem besonderen Anlass gefehlt. Dennoch marodierten hunderte Jugendliche durch die Innenstadt und pöbelten, plünderten und brandschatzten. Wir können als Gesellschaft nicht tolerieren, dass junge Menschen auf den Rechtsstaat und anderer Leute Eigentum pfeifen.

Völlig inakzeptabel ist die Brutalität der Angriffe auf Polizisten. Und völlig inakzeptabel ist, wie mit menschlichen Schicksalen umgegangen wird. Die Händler kämpfen wegen Corona ums Überleben und bekommen durch solchen Vandalismus den nächsten Tritt in die Magengrube.

Drei Dinge sind aus meiner Sicht nun entscheidend.

Erstens. Wir müssen genau analysieren, wer waren die Täter und wie waren sie organisiert? Nur so können wir die Täter zur Rechenschaft ziehen und Folgetaten vermeiden.

Zweitens. Wir brauchen kommunale Kriminalitätsprävention. Wenn es unausgeleuchtete No-Go-Areas im Schlosspark gibt, wenn es keine Kamera-Überwachung an öffentlichen Plätzen gibt, wenn es keine Alkoholverbote gibt, dann ist das für die öffentliche Sicherheit inakzeptabel. Das gilt insbesondere, wenn das Land der Stadt das Angebot einer Sicherheitspartnerschaft, wie sie in anderen Städten erfolgreich praktiziert wird, bereits vor Jahren unterbreitet hat. Diese Maßnahmen sind notwendig, um Straftäter schnell zu identifizieren. Das ist vor allem bei Jugendlichen wichtig. Bei Ihnen muss die Strafe auf dem Fuß folgen, um eine präventive Wirkung zu entfalten.

Und drittens brauchen wir weitere Anpassungen im Strafrecht. Tätliche Angriffe auf Polizeibeamte sollten bei schweren gesundheitlichen Folgen immer mit einer Mindeststrafe von 12 Monaten und generell als Verbrechen gewürdigt werden.“