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Der Staat muss Auffangnetz für Bedürftige sein, aber nicht Vollkasko-Versicherung

Zum neuerlichen Vorschlag von Grünen-Chef Robert Habeck, Vermögen auf Hartz-IV-Leistungen erst ab 100.000 EUR anzurechnen, erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Wer 100.000 EUR auf der hohen Kante hat, gilt für mich nicht als bedürftig, auch nicht in dem Fall, dass man zeitweise in den SGB-II-Regelkreis gelangt. Dies gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass das durchschnittliche Monats-Nettoeinkommen im vergangenen Jahr bei 1.888 EUR lag. Insofern ist die Erwartungshaltung legitim, dass Betroffene zunächst auf die eigenen Mittel und Möglichkeiten zurückgreifen.

Schließlich liegt die primäre Verantwortung für den Einzelnen nicht beim Staat, sondern bei den Menschen bzw. ihrer Familie selbst. Erst wenn die Selbsthilfe und Eigenverantwortung auf dieser Stufe versagt, nimmt der Staat die Fürsorgepflicht für seine Bürger wahr. Es muss natürlich auch in Zukunft so sein, dass der Staat für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft eintritt. Dabei darf er aber gerade in Zeiten des demografischen Wandels nicht finanziell überfordert werden.

Unbenommen von der besonderen Behandlung von angemessenem eigengenutzten Wohnraum von Hartz-IV-Empfängern glaube ich, dass die Anrechnung privater Vermögen genau wie die Möglichkeit von Sanktionen, die die Grünen auch am liebsten abschaffen würden, ein wichtiger Anreiz ist, um schnell wieder in Arbeit zu kommen.

Der Vorschlag der Grünen zu einer Ausweitung des Schonvermögens auf eine Schwelle von 100.000 EUR geht somit ordnungspolitisch in die völlig falsche Richtung. Damit setzen die Grünen den Vorschlaghammer an fundamentale Prinzipien unseres Sozialstaats an.