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Bundestag sorgt für mehr Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und stärkt Wirtschaft in der Region

Rede im Bundestag: 

Illegale Migration wird eingedämmt und Abschiebungen werden erhöht

Zum heutigen  Beschluss des aus sieben Gesetzen bestehenden Migrationspaketes, das ganz zentral das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und auch das zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht beinhaltet, erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Deutschland ist seit Jahren Einwanderungsland. Mit dem heute beschlossenen Migrationspaket runden wir die Rahmenbedingungen ab, damit wir durch die Ausweitung der qualifizierten Zuwanderung in den Arbeitsmarkt die Folgen des Demografischen Wandels für die Wirtschaft abmildern und für die Gesellschaft insgesamt unseren Wohlstand sichern. Erstmals wird der deutsche Arbeitsmarkt auch für Fachkräfte mit beruflicher Ausbildung sowie für die Gewinnung geeigneter Auszubildender umfassend geöffnet. Davon profitieren ganz viele Unternehmen in Baden-Württemberg, die heute schon tagtäglich um geeignete Arbeitskräfte kämpfen müssen.

Funktionierende Migrationspolitik besteht aber aus zwei Seiten einer Medaille. Neben der Verbesserung der legalen Zuwanderung bedeutet eine funktionierende Steuerung zum Wohle Deutschlands eben auch die Verhinderung illegaler Migration. Wer keine Asylgründe glaubhaft vorbringen kann oder keine sonstige Bleibeberechtigung hat, muss unser Land möglichst schnell wieder verlassen. Die Menschen erwarten die Durchsetzung von Recht und Gesetz auch im Bereich unseres einzigartigen Asylrechts bzw. bei abschließend abgelehnten, ausreisepflichtigen Asylbewerbern.

Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz gehen wir ganz entschiedenen das Problem der mangelnden Durchsetzung der Ausreisepflicht an. Die Zahl der Abschiebungen ist im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2017 nochmals gesunken, obwohl die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen immer weiter steigt. Im vergangenen Jahr sind erstmals mehr Abschiebungen gescheitert, als durchgesetzt worden. Rund 8.000 Rückführungen sind am Tag der Abschiebung gescheitert, weil der Ausreisepflichtige nicht anzutreffen war. Um dem massenhaften Untertauchen von Ausreisepflichtigen entgegenzuwirken, haben wir die Voraussetzungen für den Abschiebegewahrsam und die Abschiebehaft deutlich abgesenkt. Außerdem haben wir eine bundesrechtliche Regelung für Betretensrechte der Polizei geschaffen. Abschiebungen werden nicht mehr daran scheitern, dass der Betroffene die Tür nicht öffnet. Wir erhöhen durch Leistungskürzungen den Druck auf Trickser und Täuscher sowie Dublin-Migranten, die schon andernorts in der EU Asyl beantragt bzw. erhalten haben. 

Deutschland ist weltoffen und human gegenüber Verfolgten, wir lassen uns als Staat aber nicht auf der Nase herumtanzen.

Foto: Tobias Koch