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Bundesregierung erhöht Druck auf Asylbewerber ohne Bleibeperspektive

Zum heutigen Beschluss des zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht im Bundeskabinett erklärt der Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei:

Mit dem heutigen Beschluss des „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ folgen wir ganz konsequent unserem Grundsatz von Ordnen, Steuern und Begrenzen in der Migrationspolitik. Als Union konnten wir uns an entscheidenden Stellen durchsetzen. Insbesondere kommen wir unserem Ziel wieder ein deutliches Stück näher, in Zukunft noch mehr Abschiebungen durchzuführen.

Dies ist dringend geboten, da Ende 2018 in Deutschland rund 240.000 Personen vollziehbar ausreisepflichtig und zusätzlich etwa 280.000 Klagen gegen eine ablehnende Asylentscheidung des BAMF anhängig waren. Da die Aufhebungsquote für negative BAMF-Bescheide mit etwa 17% sehr gering ist, ist ein weiterer deutlicher Anstieg der Zahl der Ausreisepflichtigen zu erwarten.

Erstens wird es in Zukunft für sogenannte „Dublin-Fälle“ – also Asylbewerber die bereits in anderen EU-Mitgliedsstaaten ein Asylverfahren durchlaufen oder sogar erfolgreich abgeschlossen haben, in Deutschland abgesenkte Asylbewerberleistungen geben. Personen die andernorts in der EU sogar einen Schutzstatus innehaben, gibt es künftig nur eine Rückfahrkarte. Davon sind gegenwärtig etwa 43.000 Personen in der Bundesrepublik betroffen, für die die Sekundärmigration deutlich unattraktiver werden wird.

Zweitens werden wir künftig den Druck auf abgelehnte Asylbewerber erhöhen, die ihre Abschiebung selbst verhindern. Wer mit Täuschung und Nicht-Mitwirkung seine Abschiebung vereitelt, erhält künftig eine „Duldung mit ungeklärter Identität“.

Und drittens gehen wir gezielt gegen das massenhafte Untertauchen von Ausreisepflichtigen vor. Allein im vergangenen Jahr sind rund 30.000 Rückführungen gescheitert; davon rund 8.000 durch nicht erfolgte Rückführung am Flugtag. Um diese Zahl deutlich zu reduzieren, senken wir die Hürden für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam und machen diese Instrumente für Behörden und Gerichte praktikabler. So wird beim Ausreisegewahrsam klargestellt, dass es keiner Fluchtgefahr bedarf. Bei der Abschiebehaft wird künftig in typischen Fällen eine Fluchtgefahr – die zentrale Voraussetzung für Abschiebehaft – vermutet, die der Betroffene widerlegen muss respektive kann. Flankiert werden die Neuerungen durch das Aussetzen des Trennungsgebots für drei Jahre.

Leider gibt es auch Punkte, bei denen wir noch einen Schritt weitergehen würden, was derzeit aber mit der SPD nicht möglich ist. Zum einen möchten wir einen eigenen Status unterhalb der Duldung für abgelehnte Asylbewerber, die ihre Abschiebung selbst verhindern, einführen, der lediglich mit der Erteilung einer Bescheinigung über die Ausreisepflicht verbunden ist, ohne das daran weitere staatliche Leistungen gekoppelt sind. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Möglichkeit des Ausreisegewahrsams bereits bei bloßem Verstreichen der von der Behörde gesetzten Frist zur Ausreise besteht. Darüber wird es im demnächst beginnenden parlamentarischen Verfahren zu sprechen sein.