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Bund muss bei der Grundsteuerreform Initiative ergreifen

Verwaltungsaufwand muss minimiert werden, Bürger nicht zusätzlich belastet

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist, erklärt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete und Oberbürgermeister a.D. Thorsten Frei:

„Wir sprechen uns nach dem jetzt vorliegenden Urteil für eine rasche Reform der Grundsteuer aus. Dabei gibt die knappe Übergangsfrist die Richtung vor: Gefordert ist jetzt eine schnell umzusetzende Lösung, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit relativ geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen ist und sicherstellt, dass die wichtige Einnahmequelle der Kommunen dauerhaft erhalten bleibt.

Zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland und zur Sicherung der Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen, sollte der Bund hier die Initiative ergreifen. Ziel muss sein, eine verfassungsgemäße Regelung zu erarbeiten, die auch einer erneuten Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhält.

Dabei setzen wir uns dafür ein, dass das kommunale Hebesatzrecht nach einer Reform der Grundsteuer bestehen bleibt. Dieses Hebesatzrecht ist wichtiger Bestandteil einer gelebten kommunalen Selbstverwaltung.

Die Grundsteuer muss mit relativ geringem Aufwand ermittelt werden können. Die Bemessungsgrundlage sollte so ausgestaltet sein, dass auf bereits bestehende bzw. automatisch generierte Daten zurückgriffen werden kann. Dem Steuerpflichtigen ist zuzumuten eine Erklärung zu abweichenden bereits vorhanden Daten abzugeben. Zudem sollte kein stetiger Verwaltungsmehraufwand durch immer fortlaufende Aktualisierungen entstehen.

Mit der Reform der Grundsteuer verknüpfen wir die klare Erwartungshaltung an die Kommunen, dass diese die kommunalen Hebesätze so auf die neue bundesgesetzliche Regelung anpassen, dass die Reform auf das jeweilige kommunale Gebiet bezogen aufkommensneutral erfolgt.“