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Baulandmobilisierungsgesetz ermöglicht einfachere Ausweisung neuer Bauplätze

Deutlich größere Flexibilität für unsere Kommunen

Zum heutigen Beschluss des Baulandmobilisierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

"Linke Irrwege von Enteignung oder Mietendeckel lösen angesichts von 680.000 fehlenden Wohnungen in Deutschland die Wohnungsnot der Menschen mit Sicherheit nicht. Vielmehr sorgen sie durch weitere Verknappung für steigenden Druck und Frust. Schließlich haben wir in Berlin gesehen, dass durch solche Maßnahmen weniger gebaut wird und mehr Eigentümer wegen bestehender Unsicherheiten überhaupt nicht mehr vermieten. Das Problem der Wohnungsknappheit lösen wir nur durch bauen, bauen, bauen.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz schaffen wir dafür weitere wichtige Voraussetzungen, um gerade auch bei uns im ländlichen Raum die große Nachfrage zu bedienen.

Wir schaffen mehr Bauland und machen das Baurecht flexibler in der Anwendung. Die Regelung zur vereinfachten Ausweisung von Baugebieten für den Wohnungsbau am Ortsrand verlängern wir bis Ende 2022. Das war eine Forderung, die auch von vielen Bürgermeistern an mich herangetragen wurde.

Mit dem neuen Baugebietstypus des Dörflichen Wohngebiets wird das Zusammenleben im ländlichen Raum erleichtert. Wir ermöglichen damit vielfältigere Nutzungen in Dorfgebieten.

Wir erleichtern zudem Dachaufstockungen und den Ausbau von Dachgeschossen und machen die Abstandsflächen flexibler. Mit diesen Erweiterungen werden wir ebenfalls mehr Bauland mobilisieren.

Wir erhöhen die bestehende Begrenzung für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden von maximal drei Wohnungen je Hofstelle auf maximal fünf Wohnungen.

Wir stärken die Innenentwicklung in den Städten, indem wir den Kommunen ein Instrument an die Hand geben, mit dem die Entwicklung und bauliche Nutzbarmachung ungenutzter Grundstücke und die Schließung von Baulücken auch bei unzusammenhängend im Gemeindegebiet verteilt liegenden Grundstücken erleichtert wird. Die Gemeinde kann hierzu ein städtebauliches Entwicklungskonzept beschließen, das Aussagen zum räumlichen Geltungsbereich, den Zielen und zur Umsetzung von Maßnahmen zur Innenentwicklung enthält.

Und wir stärken das kommunale Vorkaufsrecht, indem wir klarstellen, dass auch die Deckung eines Wohnbedarfs in der Gemeinde zu den Gründen des Wohls der Allgemeinheit gehört, der die Ausübung des Vorkaufsrechts rechtfertigen kann. Die Ausweitung von Vorkaufsrechten begrenzen wir auf unbebaute Grundstücke. Die Ausübungsfrist des Vorkaufsrechts verlängern wir von zwei auf drei Monate. Gemeinden geben wir die Möglichkeit, ein Grundstück im Rahmen des Vorkaufsrechts zum Verkehrswert zu erwerben. Dies soll in vielen Fällen zu einer Preisdämpfung für die Gemeinden führen.