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ASYLMISSBRAUCH MUSS SANKTIONIERT WERDEN

Zum Asylleistungsmissbrauch durch Mehrfachregistrierung mit unterschiedlichen Identitäten in Niedersachsen erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Thorsten Frei:

Jeder Fall von Missbrauch unserer Hilfsbereitschaft muss sanktioniert werden. Wir können es als Staat nicht tolerieren, dass unsere begrenzten Ressourcen von kriminellen Asylbewerbern geplündert werden. Das ist eine Missachtung unserer Gesellschaft und unserer Güte. Und das ist ebenso ein Schlag ins Gesicht aller wirklich Hilfsbedürftigen.

Wer also einen Aufenthaltsstatus oder Leistungen unseres Staates erhalten will, muss uneingeschränkt bei der Identitätsfeststellung kooperieren. Dazu sind notwendigerweise Fristen zu setzen, nach deren Verstreichen die Mittelstreichung und in Folge die Ausweisung erfolgen muss.

Es ist liegt doch auf der Hand, dass die bekanntgewordenen Fälle nicht nur auf Niedersachsen und sudanesische Asylbewerber beschränkt bleiben. Deshalb müssen wir schnell eine umfassende Kooperationsverpflichtung für alle Asylbewerber einführen.

Natürlich sind im letzten Jahr in einer Notsituation viele Menschen in unser Land gekommen, denen wir aus humanitären Beweggründen helfen mussten. Damals waren die rechtlichen und technischen Registrierungsmöglichkeiten nicht auf einen solchen Ansturm ausgelegt. Mittlerweile haben wir die bundeseinheitliche Datenerhebung im Flüchtlingspass eingeführt, in dem biometrische Merkmale bei der Einreise erfasst werden. Ebenso ist der Austausch von Daten zwischen den verschiedenen Asylbehörden in Bund und Ländern verbessert.

Mit diesem System und den geschaffenen Möglichkeiten können wir dem Missbrauch einen Riegel vorschieben. Wir müssen es nur tun. Für mich gilt: Wer Leistungen von uns erhält, egal ob Sach- oder Geldleistungen, muss kooperieren. Das gilt nicht nur für die Kooperation bei der Herkunftsfeststellung für die Bestimmung des Asylstatus. Das gilt ebenso für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder den Sozialgesetzen. Folglich ist es für mich vollkommen unverständlich, warum das nachträgliche Erheben biometrischer Daten auf freiwilliger Basis geschehen solle. Es ist doch ganz klar, dass sich potenzielle Straftäter dieser Prozedur nicht stellen werden.