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Änderung des Namensgesetzes starkes Zeichen gegen Antisemitismus

Rede im Bundestag

Rechtsanpassung längst überfällig

Der Deutsche Bundestag beschließt heute das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei:

„Wir können dankbar sein, dass es trotz des Holocausts wieder jüdisches Leben und jüdische Kultur in Deutschland gibt. Ihre Existenz ist eine Bereicherung unserer Gesellschaft. Diese Entwicklung ist keine Selbstverständlichkeit und angesichts unserer Geschichte eine besondere Vertrauenserklärung gegenüber unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat, der wir gerecht werden wollen.

Im Sinne dieser Verpflichtung ändern wir das Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, das in seiner praktischen Bedeutung gering, doch von hohem symbolischen Wert ist. Es wurde in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen und dabei mit einem dezidiert antisemitischen Hintergrund ausgestattet.

Das Namensänderungsgesetz ermächtigte im Januar 1938 den Reichsinnenminister Wilhelm Frick, ein radikaler Antisemit und Nationalsozialist der ersten Stunde, zum Erlass von Verordnungen, die darauf gerichtet waren, jüdische Staatsbürger anhand ihrer Vornamen kenntlich zu machen und auszugrenzen. Sofern sie nicht ohnehin bereits einen Vornamen trugen, der von den Nationalsozialisten als typisch jüdisch angesehen wurde, mussten sie von Januar 1939 an zusätzlich den Zwangsvornamen Israel oder Sara annehmen und im amtlichen Verkehr nennen.

Das Namensänderungsgesetz hatte bei der Ausgrenzung und Entrechtung der Juden eine herausragende Bedeutung. In der Sache war es bereits lange vor der Einführung des Judensterns die erste systematische Kennzeichnung der jüdischen Staatsbürger und damit ein Schritt auf dem Weg in die Shoah, der Ermordung von sechs Millionen europäischen Juden.

Auch wenn heute der Inhalt des Namensänderungsgesetzes ein ganz anderer ist, finden sich in ihm immer noch sprachliche Relikte, die den Eindruck erwecken könnten, das Deutsche Reich wäre ein nach wie vor existierender Staat. Beispielsweise verwendet das Gesetz  Begriffe wie „Deutsches Reich“, „Reichsregierung“ und „Reichsminister des Innern“. Obwohl das Namensänderungsgesetz in der Vergangenheit mehrfach überarbeitet und sogar gendergerecht reformuliert wurde, wurden solche Begriffe bisher nicht getilgt. Gerade in Zeiten des wieder erstarkenden Judenhasses und der wachsenden Bedrohung durch Rechtsextremisten wollen wir ein klares Zeichen setzen.

Das bedeutet auch, dass spätestens bei nächster Gelegenheit auch die weiteren noch rund 40 Gesetze oder Verordnungen geändert werden, in denen Begriffe wie „Reichsminister, Deutsches Reich, Reichsregierung“ auftauchen.“