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ÄNDERUNG DES BUNDESWALDGESETZES RETTET BEWÄHRTES EINHEITSFORSTAMT

Erst kürzlich traf sich Thorsten Frei mit Vertretern der Gutacher Forstbetriebsgemeinschaft und Bürgermeister Siegfried Eckert, um über den Stand beim Waldgesetz und das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen das Land Baden-Württemberg und die hiesige Praxis der Rundholzvermarktung zu diskutieren. Aber auch darüber hinaus erhielt Frei regelmäßig Post aus allen Bereichen seines Wahlkreises, die auf die ungewissen Umstände hinwiesen und für den Erhalt des Status Quo plädierten.

Früh hatten sich Frei und die Kollegen der Landesgruppe Baden-Württemberg in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass private Kleinwaldbesitzer und die Kommunen auch in Zukunft wie gewohnt von den staatlichen Forstämtern unterstützt werden dürfen, wenn sie dies wünschen. Allerdings wurde die nötige Gesetzesänderung immer wieder von Bedenken des Bundeslandwirtschaftsministeriums oder anderer Länder zurückgeworfen. Erfreulicherweise steht nunmehr eine große politische Mehrheit hinter der Waldgesetzänderung. Nach dem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf bereits vor zwei Wochen passieren ließ, stimmte auch der Bundesrat am vergangenen Freitag den Änderungen zu. Nunmehr fehlt noch der Beschluss des Deutschen Bundestages, der sich am Donnerstag in erster Lesung mit der Materie befasst.

"Der parlamentarische Abschluss wird höchst wahrscheinlich noch vor Weihnachten gelingen. Damit wird dann endlich der Zustand der schwebenden Rechtsunsicherheit beendet, der nach der Eröffnung eines Verfahrens durch das Bundeskartellamt gegen das Land bestanden hat", so Frei. "Durch die Änderung des Bundeswaldgesetzes wird der Holzverkauf enger definiert werden, als ihn das Bundeskartellamt derzeit auslege. Dabei soll insbesondere die vorgelagerte Tätigkeit des Holzauszeichnens als waldbauliche und nicht vermarktungsnahe Tätigkeit betrachtet werden. Das Bundeskartellamt rechnet bereits das Markieren der Bäume dem Holzverkauf zu, weil dadurch nach seiner Auslegung die Angebotsmenge gesteuert würde und der Preis beeinflusst werden könnte. Ich gehe fest davon aus, dass der noch immer offene Beschluss des Bundeskartellamts und seine Folgen damit keine weiteren Auswirkungen auf die hiesigen Forstbesitzer und die Beschäftigten der Landesforstverwaltung haben werden", zeigt sich der Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei überzeugt und erleichtert zugleich.

Schließlich sind gerade die mehr als 200.000 Waldbesitzer in Baden-Württemberg auf das Dienstleistungsangebot der Forstämter angewiesen. Erst durch ihr umfassendes Angebot ermöglichen sie bei den kleinteiligen Waldbesitzverhältnissen in Baden-Württemberg eine flächendeckende Waldbewirtschaftung und Beförsterung. "Ich bin überzeugt von unserem Modell und freue mich sehr, dass es in einer gemeinsamen Kraftanstrengung nun aller Voraussicht nach gelingen wird, das bewährte System zu erhalten".